Unser Credo
In einer diskreten und privaten Atmosphäre widmen wir uns Ihrem Anliegen. Vertrauen Sie uns Ihre Wünsche und Anliegen an, Sie werden überrascht sein wie wir Sie unterstützen können um wieder glücklich zu werden.
Das Wahlarzt System
In Österreich sind Wahlärzte niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch können Sie als Patient bei einem Wahlarzt auch ohne Privatversicherung einen Termin wahrnehmen und sich dort beraten lassen.
Aufgrund struktureller Unterscheiden zum Kassensystem bietet ein Besuch beim Wahlarzt unter anderem folgende Vorteile: Ausreichend Zeit für alle Untersuchungen und die Beantwortung Ihrer Fragen, minimale Wartezeiten bei der Terminvergaben, etc.
Rückerstattung der Behandlungskosten
Obwohl bei Wahlärzten kein Kassenvertrag besteht, erhalten Patienten auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Sozialversicherung rückerstattet. Nach entsprechender Einreichung meiner Honorarnote können sie diese bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen und um Kostenteilrückerstattung ansuchen. Das Einreichen der Wahlarztrechnung ist bei der Wiener und Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse nun auch online möglich. Notwendig für das online-Service der Gebietskrankenkassen ist jedoch die vorhergehende (kostenlose) Beantragung einer sog. Bürgerkarte oder Handy-Signatur bei ihrem Bezirksamt.